Berufsbilder der medizinisch-technischen Dienste
Die gesetzlichen Berufsbilder der gehobenen medizinisch-technischen Dienste sind seit dem Jahr 1992 unverändert. Eine erste notwendige Adaptierung konnte in der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts trotz vom BMGF in Auftrag gegebener umfassender Vorarbeiten der GÖG nicht umgesetzt werden. Über die Grundqualifizierung hinausgehende und aus gesundheitspolitischer Sicht erforderliche Ausbildungen waren bis 2006 als Sonderausbildungen bezeichnet. Mit der Umstellung auf die fachhochschulische Ausbildung ist nun das Erfordernis weitergehender Ausbildungen je Sparte der gehobenen medizinisch-technischen Dienste und mit Berücksichtigung der Dreistufigkeit akademischer Qualifikationen neu zu beleuchten.
Das umfassende Projekt wurde im Jahr 2015 mit einem Teilaspekt aus dem Bereich der biomedizinischen Analytikerinnen/Analytiker, namentlich mit embryologischen Aufgaben bzw. Tätigkeiten im Laborbereich von IVF-Zentren, begonnen.
Ziel war die Entwicklung fachlicher Grundlagen für die berufsrechtliche Regelung des Tätigkeitsfeldes von – derzeit ca. 100 - Personen in IVF-Zentren mit verantwortungsvollen „embryologischen“ Aufgaben und Verrichtungen als Voraussetzung für ein gesetzliches Berufsbild und Ausbildungsregelungen sowie die Etablierung der Berufsbezeichnung.