Auftaktveranstaltung zur Evaluierung der GuKG-Novelle 2016
Am 9. April 2019 fand im Marmorsaal des BMASGK in Wien eine Auftaktveranstaltung für das Projekt Evaluierung der Novelle des GuKG 2016 statt, die der Information von ca. 100 Stakeholdern aus ganz Österreich diente, welche die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) im Auftrag des BMASGK geladen hatte.
Vertreter und Vertreterinnen der Leistungsanbieter aus allen Settings, der Rechts- und Kostenträger, pflegerischer Fachgesellschaften und des Bildungsbereichs sowie Repräsentantinnen/Repräsentanten der Interessenvertretungen bekundeten im Rahmen dieser von der GÖG als Arbeitstagung organisierten Veranstaltung ihr Interesse und brachten ihre Anliegen in Hinblick auf die Evaluierung ein.
Zu Beginn richtete Frau BM Mag.a Beate Hartinger-Klein Grußworte an die Gäste. DDr.in Meinhild Hausreither, Leiterin der Gruppe IX/A im BMASGK, referierte über den Kontext und den gesetzlichen Rahmen der Evaluierung. Über das Vorgehen bei der Evaluierung informierte Priv.-Doz.in Dr.in Sabine Pleschberger als Projektleiterin der GÖG.
Vortrag Meinhild Hausreither: Der gesetzliche Auftrag
Vortrag Sabine Pleschberger: Evaluationskonzept und -design
In einem anschließenden Podiumsgespräch tauschten sich Vertreterinnen und Vertreter von Berufs- und Interessenverbänden bezüglich der Resonanz auf die Umsetzung der GuKG-Novelle aus und nahmen auch Stellung zu jeweiligen die Evaluierung betreffenden Anliegen. Sabine Pleschberger moderierte das Gespräch mit Ursula Frohner, der Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands, Prim. Dr. Harald Penz, dem 2. Kurienobmann-Stellvertreter der angestellten Ärzte in der Österreichischen Ärztekammer, Mag.a Silvia Rosoli, der Leiterin der Abteilung für Gesundheitsberuferecht und Pflegepolitik der Arbeiterkammer Wien sowie mit Josef Zellhofer, dem Vorsitzenden der ÖGB-Fachgruppenvereinigung für Gesundheits- und Sozialberufe.
Am Nachmittag wurde der Schwerpunkt in Form eines „Marktplatzes“ auf die Perspektive der teilnehmenden Gäste gelegt. In Kleingruppen wurden an „Marktständen“ die Anliegen der Teilnehmerinnen/Teilnehmer in puncto Evaluierung zu folgenden Themenbereichen diskutiert: (1) akutstationäre Versorgung, (2) mobile (Langzeit-)Pflege, (3) (teil)stationäre Langzeitpflege, (4) Reha-Einrichtungen, (5) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und (6) Aus- und Weiterbildung. Es wurde u. a. deutlich, wie sehr sich die strukturellen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen sowie einzelne Aspekte der berufsrechtlichen Gegebenheiten in der Praxis auf die Umsetzung der Novelle auswirken. Im Zuge des „Marktplatzes“ wurde den Gästen zusätzlich die Möglichkeit geboten, konkrete Hinweise zu Beispielen modellhafter Umsetzung einzelner Aspekte der GuKG-Novelle aus allen Settings und diesbezügliche Kontaktdaten einzubringen. Am Ende der Veranstaltung lagen der GÖG bereits mehr als zwanzig konkrete Hinweise und Kontaktdaten vor, die für im Rahmen der Evaluierung der GuKG-Novelle 2016 geplante Case Studies infrage kommen. Noch bis Ende des Jahres werden weitere Hinweise auf diesbezüglich Modellhaftes gerne entgegengenommen.