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Nachhaltige Verankerung von Gesundheitsförderung (z.B. Public-Health-Gesetz)

Kompetenzzentrum Zukunft Gesundheitsförderung
Auftraggebende Stelle:BMSGPK
Laufzeit:Jan. bis Dez. 2022
Ansprechperson:Petra Plunger

Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium von Gesundheitsförderung und u. A. auch in den Qualitätskriterien des Fonds Gesundes Österreich verankert. Eine Rahmen für die nachhaltige Verankerung von Strukturen und Prozessen der Gesundheitsförderung sind Gesetzesvorgaben. Im Jahr 2022 wurden verschiedene Aktivitäten gesetzt, um gesetzliche Rahmenbedingen für Gesundheitsförderung in Österreich darzustellen und zu diskutieren.

Im Mai 2022 fand der Workshop „HiAP und Recht“ mit Expertinnen und Experten der GÖG, Vertreterinnen und Vertretern des BMSGPK und externen Expertinnen des Ludwig Boltzmann Instituts für Digital Health and Patient Safety statt. Behandelt wurden Fragen der rechtlichen Verankerung von Gesundheitskompetenz, Patientenrechten, Finanzierung von Gesundheitsförderung und Bürger‐ und Patientenbeteiligung.

Das Ludwig Boltzmann Institut für Digital Health and Patient Safety wurde davon ausgehend mit der Durchführung der Studie „Beitrag der Legistik inklusive Finanzierung zur nachhaltigen Verankerung von Gesundheitsförderung in Österreich– internationale Beispiele und Ansatzpunkte in der österreichischen Gesetzgebung“ beauftragt.

Zusätzlich wurden erste Recherchen zu Policy‐Empfehlungen zur nachhaltigen Finanzierung von Gesundheitsförderung durchgeführt.

Ende November fand ergänzend das GÖG‐Colloquium zum Thema „Healthcare fit for Future Generations and Our Planet: A Journey to Prevention“ mit Sophie Howe, Commissioner for Future Generations/Wales statt.

Weiterlesen:

GÖG-Colloquium: Healthcare fit for Future Generations and Our Planet: A Journey to Prevention

Beitrag der Legistik zur nachhaltigen Verankerung von Gesundheitsförderung in Österreich – internationale Beispiele und Ansatzpunkte in der österreichischen Gesetzgebung