Vorbereitung Finanzausgleich 2017-21
Im Zuge der Vereinbarung zur Zielsteuerung-Gesundheit verständigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf einen Ausgabendämpfungspfad, der zum Ziel hat, bis 2016 das Wachstum der öffentlichen Gesundheitsausgaben an das Maß der Steigerung des Bruttoinlandsprodukts heranzuführen. Dieser Ausgabendämpfungspfad wird für die Periode 2017-2021 fortgeschrieben.
Einerseits sind in dem von den Ländern verantworteten Ausgabenbereich für intramurale Versorgung 60 Prozent der Ausgabendämpfung zu erzielen, andererseits sind Ausgabenentwicklung bzw. unterschiedliche Ausgabenniveaus im Krankenanstaltenbereich auch ein relevanter Faktor für künftige Finanzierungsmechanismen und insbesondere die Verteilung der Mittel. Neben dem vereinbarten Ausgabendämpfungspfad bestand somit auch Relevanz für Neuverhandlungen der Krankenanstaltenfinanzierung im Zuge des Finanzausgleichs.
Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwiefern Instrumente zu einer sektorenübergreifenden Neuverteilung von Finanzmitteln mit dem Ziel, eine koordinierte Planung und Umsetzung der überregionalen Versorgung bzw. eine Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich zu forcieren, geschaffen werden können. Neben der reinen Dotation gemeinsamer Finanzierungstöpfe sollten hierbei auch Vorschläge für Versorgungsansätze sowie die Governance dieser Instrumente geprüft werden.
Ziel der Arbeiten war neben der wissenschaftlichen Begleitung des FAG-Prozesses die Weiterentwicklung des im Jahr 2015 erarbeiteten Dokumentationsmodells der Finanzströme im Gesundheitswesen. Neben der reinen Analyse von Verteilungswirkungen auf die einzelnen Zahler wurde auch das Modellieren von Instrumenten zur Neuverteilung ermöglicht. Zudem wurden entsprechende gemeinsame Versorgungsansätze ökonomisch quantifiziert und mögliche Steuerungsmechanismen für gemeinsame Finanzierungspools dargestellt.