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Quotenregelung in den Studien Human- und Zahnmedizin: Abklärung von Fragen im Rahmen des EU-Moratoriums

Planung und Systementwicklung
Auftraggebende Stelle:BMWFW (jetzt: BMBWF)
Laufzeit:Aug. 2014 bis Dez. 2016
Ansprechperson:Ines Czasný

Aufgrund der im Jahr 2006 eingeführten Quotenregelung, die unter anderem in den Studienfächern Human- und Zahnmedizin 75 Prozent der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber mit öster­reichischem Maturazeugnis reserviert, eröffnete die Europäische Kommission (EK) ein Vertrags­verletzungsverfahren gegen Österreich. Der Republik wurde im Jahr 2007 ein Moratorium (Ausset­zung des Verfahrens) von fünf Jahren eingeräumt, binnen deren es die Notwendigkeit der Quoten­regelung zu belegen galt. Dieses Moratorium wurde im Dezember 2012 von der EK bis Ende 2016 verlängert, wozu die Studie Ärztinnen und Ärzte: Bedarf und Ausbildungsstellen 2010 bis 2030 beitrug, die von der GÖG im Auftrag von BMWFW und BMGF in Kooperation mit der ÖÄK erstellt und im Juli 2012 veröffentlicht wurde.

Das Aussetzen des Vertragsverletzungsverfahrens wurde von der EK an die Durchführung eines umfassenden Monitoringprogramms gebunden, im Zuge dessen das BMWFW der Europäischen Kommission alljährlich einen Bericht vorlegen musste. Zusätzlich zu diesem quantitativen Monitoring richtete die EK immer wieder vertiefende Fragen an Österreich, in deren Beantwortung die GÖG das BMWFW laufend unterstützte. Im Fokus stand dabei die quantitative Entwicklung der Ärzteschaft in Österreich, insbesondere in Hinblick auf die Frage, mit welchen Auswirkungen der jüngsten bundes­weiten politischen Entwicklungen im österreichischen Gesundheitswesen (v. a. Gesundheitsreform, Reform der Ärzteausbildung, Novelle des KA-AZG und des GuKG) auf den künftigen Bedarf an und die Verfügbarkeit von Ärztinnen und Ärzten in Österreich in den nächsten Jahren zu rechnen sei. Zudem galt es darzulegen, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung bereits umgesetzt oder geplant sind. Ein inhaltlicher Fokus lag dabei auch auf der Frage der Attraktivität des Standorts Österreich für ausländische Ärztinnen und Ärzte sowie Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums.

Zur Beantwortung dieser Fragen führte die GÖG qualitative Erhebungen bei ausgewählten Trägern öffentlich finanzierter Krankenhäuser durch. In weiterer Folge wurde eine Einschätzung dahingehend gegeben, inwieweit die in der Studie Ärztinnen und Ärzte: Bedarf und Ausbildungsstellen 2010 bis 2030 getroffenen Annahmen weiterhin gültig sind bzw. welche Auswirkungen die geänderten Rahmenbedingungen auf das Angebot und den Bedarf an Ärztinnen und Ärzten in Österreich nach sich ziehen. Diese Studienergebnisse fanden Eingang in den im Herbst 2016 vom BMWFW an die EK übermittelten Bericht.

Im Mai 2017 gab die EU-Kommission die Aufhebung des EU-Moratoriums gegen die Quotenregelung beim Medizinstudium bekannt. Somit sind weiterhin 75 Prozent der Studienplätze in Humanmedizin für Studierende mit österreichischem Maturazeugnis reserviert. Die Quote für Zahnmediziner muss hingegen mit dem Studienjahr 2019/2020 aufgehoben werden.

Weiterlesen:

Ärztinnen und Ärzte: Bedarf und Ausbildungsstellen 2010 bis 2030

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz