Auftraggeberin: BGA
Laufzeit: fortlaufend seit 2006
Ansprechperson GÖG: Gerhard Fülöp
Der ÖSG ist während der Laufzeit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG von der Bundesgesundheitsagentur nach den Vorgaben der Zielsteuerung-Gesundheit kontinuierlich gesamthaft weiterzuentwickeln. Entsprechende Ergänzungen und Weiterentwicklungen des ÖSG erfolgen gemeinsam durch Bund, Bundesländer und Sozialversicherung nach partnerschaftlich festgelegten Prioritäten, wobei der Schwerpunkt der Ergänzungen entsprechend der Zielsteuerung-Gesundheit im ambulanten Bereich liegt. Im Jahr 2022 wurden in Bezug auf die Wartung und Weiterentwicklung des ÖSG insbesondere folgende Arbeiten bzw. Entwicklungsschritte abgedeckt:
- Wartung und Weiterentwicklung der ÖSG‐Planungsrichtwerte für den akutstationären und ambulanten Bereich auf aktueller Datenbasis, inkl. vorbereitender Arbeiten zur Entwicklung von Planungsrichtwerten zum Planungshorizont 2030, unter besonderer Berücksichti-gung der fortschreitenden Ambulantisierung vormals stationärer Leistungserbringung
- Wartung und Weiterentwicklung der ÜRVP, inkl. Aufnahme weiterer Expertisezentren für Seltene Erkrankungen entsprechend den Ergebnissen der Designationsverfahren
- Vorarbeiten und Diskussion mit Expertinnen und Experten zur Abbildung der sektoren-übergreifenden interdisziplinären Schmerzversorgung
- inhaltliche und redaktionelle Aktualisierungen bestehender ÖSG‐Kapitel (u. a. betreffend Sonderausbildungen bzw. Spezialisierungen in der Kinder‐ und Jugendlichenpflege sowie Konkretisierung der Definition von Abhängigkeitserkrankungen zur besseren Abgrenzung von der Akutpsychiatrie)
- Begleitung der Weiterentwicklung sektorenübergreifender Messgrößen für die Kapazitätsplanung im ambulanten Bereich, inkl. Mitwirkung in der AG Planungsdaten
- fachliche Inputs zur Entwicklung von detaillierteren Vorgaben zur Planung von PVE in RSG
- Wartung der RSG‐Planungsmatrix (Anlage zur ÖSG VO) bezüglich Anwenderorientierung
- Aktualisierung der LM‐stationär und der LM‐ambulant (in Abstimmung mit dem LKF‐Modell 2023)
- Weiterführung der Grundsatzdiskussion zum GGP gemeinsam mit den BGA‐Arbeitsgremien und den zuständigen Expertengruppen der GÖG bezüglich Aktualisierung des GGP
- Informationsaustausch und Informationsaufbereitung zum Ist‐Stand betreffend den Bereich Rettungs‐/Krankentransportwesen inkl. präklinischer Notfallversorgung (am 13. 5. 2022) Bearbeitung weiterer Themen aus dem Themenspeicher („ÖSG‐Wartung 2022“)
- Entwicklung von Vorschlägen für die zukünftige Vorgehensweise beim Thema Langzeitbeatmung im Rahmen der „Arbeitsgruppe Heimbeatmung“, inkl. der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen
- laufende Wartung und Aktualisierung der Rehabilitationsevidenz, inkl. Abgleich mit anderen Datenquellen (v. a. Krankenanstalten‐Statistik, Rehabilitationskompass) sowie jährliche Erhebung von Daten im Bereich ambulante Rehabilitation bei den Sozialversicherungsträgern
Gemäß der erwähnten Vereinbarung werden Revisionen der ÖSG-Inhalte auf der jeweils aktuellen Datenbasis grundsätzlich im Abstand von maximal fünf Jahren vorgenommen. Nach Festlegung der derzeit aktuellen Fassung des ÖSG 2017 bzw. der ÖSG-Verordnung am 7. 10. 2022 wurde das Jahr 2023 als „ÖSG-Revisionsjahr“ vorgesehen, in dem eine umfassende Revision des ÖSG entlang des in den Zielsteuerungsgremien festgelegten Zeitplans für jährliche Änderungen des ÖSG bzw. der ÖSG-Verordnung erfolgen soll (inkl. Anpassung der ÖSG-Planungsrichtwerte auf den Planungshorizont 2030).
Weiterlesen
Österreichischer Strukturplan Gesundheit
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Informationen zu Expertengruppen im Rahmen der Strukturplanung (ÖSG)