Weiterentwicklung Österreichischer Strukturplan Gesundheit (ÖSG)

Auftraggeberin: BGA
Laufzeit: fortlaufend seit 2006
Ansprechperson GÖG: Gerhard Fülöp

Der ÖSG ist während der Laufzeit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG von der Bundesgesundheitsagentur nach den Vorgaben der Zielsteuerung-Gesundheit kontinuierlich gesamthaft weiterzuentwickeln. Entsprechende Ergänzungen und Weiterentwicklungen des ÖSG erfolgen gemeinsam durch Bund, Bundesländer und Sozialversicherung nach partnerschaftlich festgelegten Prioritäten, wobei der Schwerpunkt der Ergänzungen entsprechend der Zielsteuerung-Gesundheit im ambulanten Bereich liegt.

Im Jahr 2023 wurden die für die Revision des ÖSG („ÖSG 2023“) relevanten Themenstellungen in der Fachgruppe Versorgungsstruktur nach Vorbereitung in den dieser Fachgruppe zugeordneten Arbeitsgruppen (AG) und Projektgruppen (v. a. AG Gesundheitsplanung, AG Leistungsmatrizen) laufend bearbeitet. Dazu gehörten insbesondere:

  • Revision bzw. Neufassung der ÖSG‐Planungsrichtwerte für den akutstationären und ambulanten Bereich inklusive Abschluss der Arbeiten zu den Planungsrichtwerten zum Planungshorizont 2030 (unter Berücksichtigung der Ambulantisierung vormals stationärer Leistungserbringung; inkl. Update von Planungsgrundlagenmatrix und Versorgungsmatrix)
  • Revision bzw. Neufassung der ÖSG‐Planungsrichtwerte für Hämodialyseplätze, zur überregionalen Versorgungsplanung (ÜRVP) sowie zum Großgeräteplan
  • inhaltliche und redaktionelle Aktualisierungen bzw. Ergänzungen bestehender ÖSG‐Kapitel, insbesondere Aktualisierung der Qualitätskriterien zur Anästhesie/Intensivmedizin‐Versorgung, Abbildung der Entwicklungs‐ und Sozialpädiatrie bezüglich Definition, Qualitätskriterien und Aufgaben sowie Ergänzung der Grundlagen für Versorgungsaufträge (Aufgabenprofil und Leistungsmatrix ambulant) zu Chirurgie und Nuklearmedizin
  • Aktualisierung der LM stationär und der LM ambulant (in Abstimmung mit dem LKF‐Modell 2024) sowie der RSG‐Planungsmatrix
  • Entwicklung eines Modells zur Abbildung der sektorenübergreifenden interdisziplinären Schmerzversorgung in intensiver Abstimmung mit einschlägig tätigen GDA und Betroffenen
  • Finalisierung des Themas Langzeitbeatmung inklusive der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen (finanziell, rechtlich etc.), soweit auf Expertenebene möglich
  • Bearbeitung weiterer Themen aus dem Themenspeicher („ÖSG‐Wartung 2023“) inklusive Anpassung des im Jahr 2021 veröffentlichten „Methodenbands zum ÖSG“ an den „ÖSG 2023“
  • laufende Wartung und Aktualisierung der Rehabilitationsevidenz inklusive Abgleich mit anderen Datenquellen (v. a. Krankenanstaltenstatistik, Rehabilitationskompass) sowie jährliche Erhebung von Daten im Bereich ambulante Rehabilitation bei den Sozialversicherungsträgern

Diese Arbeiten orientierten sich an der standardisierten jährlichen Zeitablaufplanung zur Revision des ÖSG bzw. der ÖSG VO sowie an der in den ZS‐G‐Arbeitsgremien fixierten ÖSG‐Themenliste für das Jahr 2023. Darüber hinaus wurden aufgrund der Umsetzung der ÖSG‐Rahmenplanung in den RSG auf Länderebene auftretende Fragen diskutiert und entsprechenden Lösungen zugeführt.

Weiters wurden die Arbeiten für die Verordnung der Gesundheitsplanungs GmbH zur Verbindlichmachung von Teilen des ÖSG 2023 begleitet. Der ÖSG in der jeweils gültigen Fassung wird – gemeinsam mit ergänzenden Dokumenten (z. B. „Methodenband zum ÖSG“) über die Website der GÖG zur Verfügung gestellt. Die ÖSG VO ist online im Rechtsinformationssystem (RIS) abrufbar.

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