Auftraggeberin: BGA
Laufzeit: fortlaufend seit 2006
Ansprechperson GÖG: Gerhard Fülöp
Der ÖSG ist während der Laufzeit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG von der Bundesgesundheitsagentur nach den Vorgaben der Zielsteuerung-Gesundheit kontinuierlich gesamthaft weiterzuentwickeln. Entsprechende Ergänzungen und Weiterentwicklungen des ÖSG erfolgen gemeinsam durch Bund, Bundesländer und Sozialversicherung nach partnerschaftlich festgelegten Prioritäten, wobei der Schwerpunkt der Ergänzungen entsprechend der Zielsteuerung-Gesundheit im ambulanten Bereich liegt. Im Jahr 2022 werden in Bezug auf die Wartung bzw. Weiterentwicklung des ÖSG insbesondere folgende Arbeiten bzw. Entwicklungsschritte abgedeckt:
- Wartung und Weiterentwicklung der ÖSG-Planungsrichtwerte für den akutstationären und ambulanten Bereich auf aktueller Datenbasis inkl. vorbereitender Arbeiten zur Entwicklung von Planungsrichtwerten zum Planungshorizont 2030 unter besonderer Berücksichtigung der fortschreitenden Ambulantisierung vormals stationärer Leistungserbringung
- Wartung und Weiterentwicklung der ÜRVP inkl. Aufnahme weiterer Expertisezentren für SE bzw. weiterer Zentren in die überregionale Versorgungsplanung, wie z. B. TRZ, ONKZ, PNZ, KJZ
- Entwicklung eines Modells zur Abbildung der sektorenübergreifenden interdisziplinären Schmerzversorgung
- inhaltliche und redaktionelle Aktualisierungen bestehender ÖSG-Kapitel
- Begleitung der Weiterentwicklung sektorenübergreifender Messgrößen für die Kapazitätsplanung im ambulanten Bereich inkl. Mitwirkung in der AG Planungsdaten
- Entwicklung von detaillierteren Vorgaben zur Planung von PVE in RSG
- Wartung der RSG-Planungsmatrix (Anlage zur ÖSG VO) bezüglich Anwenderorientierung inkl. modifizierter Darstellung von Primärversorgungseinheiten in dieser Matrix
- Aktualisierung der LM-stationär und der LM-ambulant (in Abstimmung mit dem LKF-Modell 2023) sowie Implementierung einer „Leistungsmatrix-Berufsgruppen“
- Wiederaufnahme der Grundsatzdiskussion zum GGP gemeinsam mit den BGA-Arbeitsgremien und den zuständigen Expertengruppen der GÖG
- Informationsaustausch und Informationsaufbereitung zum Ist-Stand betreffend den Bereich Rettungs-/Krankentransportwesen inkl. präklinischer Notfallversorgung
- Bearbeitung weiterer Themen aus dem Themenspeicher („ÖSG-Wartung 2022“)
- Entwicklung von Vorschlägen für die zukünftige Vorgehensweise beim Thema Langzeitbeatmung inkl. der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen (finanziell, rechtlich etc.) und Abstimmung in der AG Gesundheitsplanung
- laufende Wartung und Aktualisierung der Rehabilitationsevidenz inkl. Abgleich mit anderen Datenquellen (v. a. Krankenanstalten-Statistik, Rehabilitationskompass) sowie jährliche Erhebung von Daten im Bereich ambulante Rehabilitation bei den Sozialversicherungsträgern
Gemäß der erwähnten Vereinbarung werden Revisionen der ÖSG-Inhalte auf der jeweils aktuellen Datenbasis grundsätzlich im Abstand von maximal fünf Jahren vorgenommen. Nach Festlegung der derzeit aktuellen Fassung des ÖSG 2017 bzw. der ÖSG-Verordnung am 1. 10. 2021 wurde das Jahr 2022 als weiteres „ÖSG-Wartungsjahr“ vorgesehen, in dem die notwendige Wartung einzelner Teile des ÖSG - entlang des in den Zielsteuerungsgremien festgelegten Zeitplans für zukünftige jährliche Änderungen des ÖSG bzw. der ÖSG-Verordnung – erfolgen soll.
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Österreichischer Strukturplan Gesundheit
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Informationen zu Expertengruppen im Rahmen der Strukturplanung (ÖSG)