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Fachliche und koordinative Begleitung des nationalen Screening‐Komitees auf Krebserkrankungen

Internationales, Policy, Evaluation und Digitalisierung
Auftraggebende Stelle:BMSGPK
Laufzeit:Jan. 2021 bis Dez. 2023
Ansprechperson:Barbara Fröschl

Im Regierungsprogramm 2020-2024 wird die „evidenzbasierte Modernisierung von Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Mammascreening und Darmkrebsvorsorge)“ gefordert. Screeninguntersuchungen können durch Reduktion der Mortalität oder Morbidität einen positiven Beitrag zur Bevölkerungsgesundheit leisten. Sie können aber auch Schaden anrichten. Da Screeninguntersuchungen an gesunden (symptomfreien) Populationen durchgeführt werden, sind der mögliche Nutzen und Schaden des Screenings gründlich abzuwägen.

Vor diesem Hintergrund beauftragte das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) die Gesundheit Österreich GmbH im März 2020, die Implementierung eines nationalen Screening‐Komitees auf Krebserkrankungen (NSK) zu unterstützen Das nationale Screening‐Komitee auf Krebserkrankungen wurde als Gremium nach § 8 Abs. (1) des Bundesministeriengesetzes 1986 etabliert und stellt ein Beratungsgremium des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dar. Es hat die Aufgabe, die evidenzbasierte Implementierung und Begleitung (inkl. Evaluierung) von Programm‐Screenings zu unterstützen. Das Screening‐Komitee verfügt über spezifische Kompetenz im Bereich Screening und setzt sich aus ständigen Mitgliedern (Expertinnen, Experten und Vertreter:innen von Patientinnen und Patienten bzw. der Bevölkerung) und je nach aktuell behandelter Themenstellung aus weiteren beigezogenen Fachexpertinnen und Fachexperten zusammen. Das Sounding Board setzt sich aus jeweils zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern von Bund, Ländern, Sozialversicherung, Ärztekammer und Patientenanwaltschaft zusammen. Das erste Thema, mit dem sich das NSK beschäftigte, war Darmkrebs-Screening. Auf Grundlage der vorliegenden Evidenz empfiehlt das NSK die Implementierung eines organisierten Darmkrebs-Screening-Programms für 45- bis 75-Jährige. Die detaillierte Empfehlung und die zugrunde liegende Evidenz finden sich im publizierten Bericht.

Die GÖG unterstützt das Projekt‐ und Prozessmanagement des NSK und bereitet bei auftretendem Informationsbedarf Evidenz zu konkreten Fragestellungen (z. B. zum Thema Darmkrebs) auf. Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung entsprechender wissenschaftlicher Standards und dient der evidenzbasierten Entscheidungsunterstützung. 

Weiterlesen:

Konzept Screeningprogramm‐koordinierende Stelle

Evidenzgrundlagen und Empfehlungen zur Einführung eines organisierten Darmkrebs-Screening-Programms in Österreich

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz