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Expertengruppen im Rahmen der Strukturplanung (ÖSG)

Zur fachlichen Beratung im Rahmen der Strukturplanung (ÖSG: Planungsrichtwerte, Qualitätsanforderungen, Grundlagen für Versorgungsaufträge) werden von der GÖG Personen (Expertinnen und Experten) eingeladen, die in Bezug auf konkrete Fragestellungen über besonderes Wissen oder Kompetenz verfügen.

Bei der Auswahl sind sowohl Qualifikationen der Expertinnen/Experten als auch die Zusammensetzung der gesamten Expertengruppe von Relevanz. Dies soll im Rahmen eines Kriterien-gebundenen Verfahrens (d.h. keine Entsendung, die jedenfalls akzeptiert werden muss) sichergestellt werden. Folgende Kriterien sind dabei zu berücksichtigen:

Die Personen müssen über einschlägiges Fachwissen und/oder Erfahrung (formale Qualifikationen, wissenschaftliche Expertise, aktuell im Beruf tätig) verfügen und in der Lage sein, die Beratung im vorgesehenen Umfang während des gesamten vorgesehenen Zeitraums (Kontinuität) durchzuführen. Sie müssen ihre potenziellen Interessenkonflikte offenlegen und sich zur Wahrung der Vertraulichkeit laut GÖG-Gesetz verpflichten.

Um eine bestmögliche  Ausgewogenheit bei der Zusammensetzung der Expertengruppen zu erreichen, sind – in Abstimmung mit der konkreten Fragestellung - Expertinnen/Experten aus unterschiedlichen Versorgungsbereichen (intramural, extramural, Primärversorgungseinheiten, Rehabilitation, Rettungstransportwesen,…), aus urbanen und ländlichen Regionen, aus kleinen und großen Einrichtungen sowie im Idealfall auch in einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis auszuwählen.

Die Auswahl der Expertinnen/Experten für die Expertengruppen des ÖSG erfolgt nach Nominierung durch folgende Institutionen:

  • Medizinische Fachgesellschaft(en)

  • Bundesfachgruppe(n) der Österreichischen Ärztekammer bzw. durch die Österreischische Zahnärztekammer

  • Berufsverbände anderer Gesundheits- und Sozialberufe bzw. ggf. relevante Interessenvereinigungen

  • Sozialversicherung

  • Bundesländer

Bei speziellen Fragestellungen sind zusätzliche Expertinnen/Experten von den genannten Institutionen zu nominieren. Die Patientenversorgung steht bei den Beratungen in den Expertengruppen im Mittelpunkt. Hierzu kann für bestimmte Fragestellungen punktuell zusätzliche Expertise aus Patientensicht einbezogen werden. 

Weitere Informationen

Verfahrensordnung für Expertengruppen im Rahmen der Strukturplanung

Kurzinfo - Expertengruppen im Rahmen der Strukturplanung

  • Übersicht: Nominierte Mitglieder der Expertengruppen

Fachbereich Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie

Fachbereich Augenheilkunde und Optometrie

Fachbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Fachbereich Innere Medizin - Kardiologie

Fachbereich Intensivmedizin

Fachbereich Kinder- und Jugendpsychiatrie

Fachbereich Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Fachbereich Neurologie

Fachbereich Nuklearmedizin

Fachbereich Orthopädie und Traumatologie

Fachbereich Physikalische Medizin und Rehabilitation

Fachbereich Psychiatrie

Fachbereich Radiologie

Fachbereich Radioonkologie-Strahlentherapie

Fachbereich Urologie

Fachbereich Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Kontakt:   Blümel-Sternat Nikolaus